Seitenbereiche
Auf Vertrauen Brücken bauen!
Inhalt

Investitionsabzugsbetrag aufstocken

Investitionsabzugsbetrag aufstocken

https://www.steuerberater-wetzel.de/mandanten_news/

Investitionsabzugsbetrag

Gewerbetreibende oder selbstständig Tätige können für geplante Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern einen Investitionsabzugsbetrag bilden. Dadurch können Abschreibungen vorgezogen werden. Der Abzugsbetrag wirkt sich im Steuerjahr der Bildung entsprechend steuermindernd aus. Voraussetzung ist, dass bestimmte Größenmerkmale nicht überschritten werden. Insgesamt dürfen Abzugsbeträge bis zu 200.000 € gebildet werden.

Höhe des Investitionsabzugsbetrages

Der Investitionsabzugsbetrag kann bis in Höhe von maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gebildet werden. Das betreffende Wirtschaftsgut muss binnen 3 Jahren nach Bildung des Abzugsbetrags tatsächlich angeschafft werden.

Aufstockung möglich

Werden anfänglich weniger als 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht, kann innerhalb der 3-Jahres-Frist eine Aufstockung bis zum Maximalbetrag erfolgen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden hat (Urt. v. 12.11.2014, X R 4/13). Im Streitfall haben Eheleute einen Abzugsbetrag für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage (tatsächliche Kosten rund 650.000 €) von zunächst 100.000 € gebildet und wollten im nächsten Jahr eine weitere Aufstockung von 90.000 €, welche das Finanzamt aber versagte. Nach Ansicht des BFH würden sich aus der Gesetzessystematik „keine eindeutigen Anhaltspunkte für oder gegen die Zulässigkeit einer späteren Aufstockung eines in einem Vorjahr in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags“ ergeben. Die „historische Entwicklung des Gesetzes“ spricht aber für die Zulässigkeit späterer Aufstockungen. Der BFH wendet sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (Schreiben vom 20.11.2013, IV C 6 - S 2139 b/07/10002). Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass ein Investitionsabzugsbetrag „nur in einem Wirtschaftsjahr“ geltend gemacht werden kann.

Stand: 27. März 2015

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WETZEL + PARTNER Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.