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Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

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Höchstbetrag pro Nutzer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich im Regelfall nur bis zu € 1.250,00 im Kalenderjahr steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass dieser Höchstbetrag personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen (BFH vom 15.12.2016, VI R 86/13).

Stand: 29. März 2017

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

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