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Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein

Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein

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Steuerpflichtige Veräußerung eines Gartengrundstücks

Immobilienveräußerungen

Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der Steuerpflicht als privates Veräußerungsgeschäft, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Davon ausgenommen sind für eigene Wohnzwecke genutzte Immobilien.

Der Fall

Ein Hausbesitzer hat ein bislang als Garten genutztes und lediglich mit einem Gartenpavillon bebautes Nachbargrundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Veräußerung der Steuerpflicht unterliegt (BFH v. 25.05.2011, IX R 48/10).

Begründung

Der Gesetzgeber hat zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien aus der Spekulationssteuer genommen, um arbeitsbedingte Umzüge nicht zu erschweren. Eine solche Situation liegt bei Veräußerung eines Nachbargrundstücks bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Wohnung nicht vor. Im Übrigen fallen nur solche Grundstücksflächen unter das Steuerprivileg, die zur eigengenutzten Immobilie gehören.

Stand: 12. Januar 2014

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

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