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Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente

Digitale Betriebsprüfung - Keine Digitalisierungspflicht für Papierdokumente

https://www.steuerberater-wetzel.de/mandanten_news/

Nein. Die Antwort darauf lautet nein.
Weder die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU vom 16.7.2001) noch die „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS vom 7.11.1995) verpflichten einen Unternehmer dazu, originär in Papierform erhaltene Dokumente zu digitalisieren.
Wichtig: Werden diese Dokumente jedoch digitalisiert, kann die Finanzverwaltung auf die digitalisierten Unterlagen zugreifen. Dies sollte bei einer Entscheidung über die Anschaffung eines
Dokumenten-Management-Systems immer berücksichtigt werden.

Grundsatz: Alle Daten oder Dokumente, die einmal beim Steuerpflichtigen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger gespeichert waren, müssen auch in dieser Form vorgehalten werden. Daten und Dokumente, die beim Steuerpflichtigen auf Papier angekommen sind, können nicht maschinell ausgewertet werden und brauchen auch nur in dieser Form vorgehalten werden.

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WETZEL + PARTNER Steuerberatungsgesellschaft
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