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EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor

EU Kommission schlägt Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie vor

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Status Quo:
Die EU-Zinsrichtlinie wurde 2005 eingeführt. Mit ihr soll die Versteuerung von Zinszahlungen sichergestellt werden, welche ausländische Banken einem Steuerpflichtigen gutschreiben, der seinen Wohnsitz im Mitgliedstaat eines anderen EU-Landes hat. Die Gewährleistung der Besteuerung wird erreicht durch Kontrollmeldungen bzw. – in einigen EU-Ländern und der Schweiz – durch einen Quellensteuerabzug. Der gegenwärtige Quellensteuersatz beträgt 20 %.

Geplante Neuregelung:
Die Kommission will die Richtlinie dadurch verschärfen, dass sie den Anwendungsbereich – also die Besteuerung von Zinsen – auf solche Zinserträge erweitern will, die durch zwischengeschaltete, steuerbefreite Strukturen geleitet werden. Gemeint sind hier in erster Linie Stiftungen und Trusts. Anleger bedienten sich solchen Konstruktionen und konnten sich durch solche zwischengeschalteten juristischen Personen als natürliche Personen aus dem Anwendungsbereich der EU-Zinssteuer relativ leicht exkulpieren. Denn Stiftungen und Trusts waren als „juristische Personen“ bisher von der EU-Zinssteuer befreit.

Durchgriffsbesteuerung:
Zur Unterbindung dieser Praxis sollen die Banken nach Plänen der Kommission die Bestimmungen der Zinsbesteuerungsrichtlinie (das heißt, Auskunftserteilung oder Quellensteuer) bei der Zahlung von Zinserträgen
an zwischengeschaltete Stiftungen bzw. Trusts anwenden. Dabei soll so verfahren werden, als ob die Zahlung
unmittelbar an die Stifter bzw. Trustgründer erfolgt wäre. Den Banken sind aufgrund der Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie die Stifter bzw. die Trustgründer namentlich bekannt.

Finanzinnovationen:
Die Zinsbesteuerungsrichtlinie konnte bislang auch dadurch umgangen werden, dass anstelle eines erkömmlichen Sparkontos (dessen Zinsen meldepflichtig sind bzw. der EU-Quellensteuer unterliegen) Finanzinnovationen genutzt werden. Daher soll der Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Zinsen aus Anlagen in bestimmten Finanzinnovationen sowie bestimmten Lebensversicherungsprodukten ausgedehnt werden.

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

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