Die Bundesregierung hat am 5.11.2008 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Dabei setzte die Regierung auf 15 punktgenaue Maßnahmen zur langfristigen Konjunkturbelebung.
Die Konjunkturmaßnahmen im Einzelnen sind:
Kraftfahrzeugsteuer: Neuwagen, die bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassen werden, werden ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge, welche die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2010. Zusätzlich erhalten Halter eines schadstoffarmen Euro-5-Kfz ab dem 1.1.2009 eine Steuerentlastung für ein Jahr.
Private Handwerkerleistungen: Der Steuerbonus für private Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird auf 20 % von 6.000 € verdoppelt, also auf 1.200 € pro Jahr.
Abschreibungen: Im Bereich der Abschreibungen wird ab dem 1.1.2009 wieder eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zugelassen. Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet. Des Weiteren können kleinere und mittlere Unternehmen zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen.
KfW-Förderungen: Die KfW wird Innovationen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit einem Kreditvolumen von bis zu 15 Mrd. € stärker fördern. Jungen, innovativen Unternehmen sollen Anschlussfinanzierungen erleichtert werden. Außerdem sollen strukturschwache Kommunen über Programme der KfW 3 Mrd. € zusätzlich erhalten.
Europäische Investitionsbank: Die Finanzierungsziele der Europäischen Investitionsbank sollen auf 10 Mrd. € in 2009 aufgestockt werden. Damit soll schneller eine moderne Fahrzeugtechnologie entwickelt werden. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen ein höheres Kreditvolumen bei der EIB abrufen können (Erhöhung auf jeweils 8 Mrd. € in 2009 und 2010).
Jobvermittlung/Arbeitnehmerförderung: Die
Arbeitsagenturen sollen 1000 zusätzliche Vermittlerstellen erhalten, die
darauf abzielen, die Vermittlung von Beschäftigten in der Kündigungsphase
zu verbessern. Kurzarbeitergeld wird – auf ein Jahr befristet – für 18
Monate und nicht nur für12 Monate ausgezahlt. Außerdem wird das
Sonderprogramm für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer
ausgebaut.
Weiterhin will der Staat insgesamt 2 Mrd. € mehr für dringliche Vorhaben
im Bereich Verkehr in den kommenden zwei Jahren investieren. Skeptiker
fürchten allerdings, dass die geplanten Steuererleichterungen wirkungslos
bleiben könnten. Wirtschaftsexperten sind jedoch der Ansicht, dass das
Programm zu spät gekommen und ungenügend sei.