Seitenbereiche
Auf Vertrauen Brücken bauen!
Inhalt

Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen

Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen

https://www.steuerberater-wetzel.de/mandanten_news/

Bundesministerium der Finanzen (BMF): Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (BMF, Schreiben v. 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09/10004) der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus einer freiwilligen Unfallversicherung entsprochen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 - VI R 9/05). Danach führen die bis zur Leistungsgewährung entrichteten, auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallende Beiträge erst zum Zeitpunkt der Auszahlung oder Weiterleitung der Leistung an den Arbeitnehmer zu Arbeitslohn in Form von Barlohn.

Einzel-/Gruppenunfallversicherung: Das gilt in Fällen, in denen der Arbeitgeber ein unmittelbares Bezugsrecht aus dem Versicherungsverhältnis hat und in diesen Fällen unabhängig davon, ob der Unfall im beruflichen oder außerberuflichen Bereich eingetreten ist und ob es sich um eine Einzelunfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung handelt.

Stand: 15. Dezember 2009

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WETZEL + PARTNER Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.