Seitenbereiche
Auf Vertrauen Brücken bauen!
Inhalt

Mietverträge mit nahen Angehörigen anpassen

Mietverträge mit nahen Angehörigen anpassen

https://www.steuerberater-wetzel.de/mandanten_news/

Neue 66-Prozent-Grenze:

Mit Kindern bzw. nahen Angehörigen wird im Regelfall ein im Vergleich zum Marktniveau niedrigerer Mietzins vereinbart. Zugleich aber sollen die Werbungskosten im Zusammenhang mit der Wohnung voll absetzbar sein. Seit 1.1.2012 gilt hierzu: Beträgt die tatsächliche Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, müssen die Werbungskosten aufgeteilt werden. Liegt der Mietzins, den der Angehörige zahlt, genau bei 66 % der ortsüblichen Miete oder darüber, können die vollen Werbungskosten abgezogen werden. Bislang musste der tatsächliche Mietzins lediglich mindestens 56 % der ortsüblichen Miete betragen, um durch Vorlage einer positiven Prognoserechnung den vollen Werbungskostenabzug zu bekommen. Betrug die tatsächliche Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete, wurde der volle Werbungskostenabzug schon bisher ohne Vorlage einer Prognoserechnung gewährt.

Keine Prognoserechnung mehr erforderlich:

Künftig wird nur noch auf das Verhältnis der tatsächlichen Miete zur ortsüblichen Miete abgestellt, eine Prognoserechnung ist bei verbilligter Vermietung grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Stand: 12. Dezember 2011

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WETZEL + PARTNER Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.