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Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

Zinsen auf Gesellschafterdarlehen

https://www.steuerberater-wetzel.de/mandanten_news/

Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz

Zinserträge

Zinserträge unterliegen seit 2009 im Regelfall der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % der Kapitaleinkünfte (26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag). Eine Besteuerung der Zinserträge unter der Abgeltungsteuer ist immer dann günstiger, wenn der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen höher ist als der Abgeltungsteuersatz.

Ausnahmen

Zinserträge sind jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn sie aus Gesellschaftsbeteiligungen herrühren. Der Gläubiger der Erträge muss dabei zu mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligt sein. Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat diese gesetzliche Regelung in einem aktuellen Urteil bestätigt. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sahen die Richter nicht (Urt. v. 22.01.2014, 12 K 3703/11 E). Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Aktenzeichen BFH, VIII R 15/14).

Stand: 26. Mai 2014

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

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