Seitenbereiche
Auf Vertrauen Brücken bauen!
Inhalt

Prozesskosten

Prozesskosten

https://www.steuerberater-wetzel.de/mandanten_news/

Zivilprozesskosten

Der Steuergesetzgeber lässt Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung nur unter der Voraussetzung zu, dass diese einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstanden sind (§ 33 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Zwangsläufigkeit wäre dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige seine Existenzgrundlage zu verlieren droht. In solchen Fällen ist der Steuerpflichtige gezwungen, trotz unsicherer Erfolgsaussichten einen Prozess zu führen.

Schmerzensgeldansprüche

Für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen sah der Bundesfinanzhof (BFH) eine solche Zwangsläufigkeit jedoch als nicht gegeben. Schmerzensgeldansprüche wegen immaterieller Schäden betreffen nach Ansicht des BFH-Senats nicht den existenziellen Bereich eines Steuerpflichtigen (Urteil vom 17.12.2015, VI R 7/14).

Strafprozesskosten

Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat bezüglich der Absetzbarkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben wie folgt differenziert: Begründet sich der strafrechtliche Vorwurf durch das berufliche Verhalten des Steuerpflichtigen, sind die Kosten absetzbar. Prozesskosten, die einem wegen eines auf Grund vorsätzlicher Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, können hingegen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung scheidet schon deshalb aus, weil die Aufwendungen nicht zwangsläufig entstanden sind. Eine vorsätzliche Straftat ist nicht nur unausweichlich. Sie ist vielmehr verboten (Urteil vom 22.1.2016, 4 K 1572/14).

Stand: 30. Mai 2016

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WETZEL + PARTNER Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.