Seitenbereiche
Auf Vertrauen Brücken bauen!
Inhalt

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

https://www.steuerberater-wetzel.de/mandanten_news/

Rechengrößenverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden u. a. die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt. Nach dem Entwurf gelten für 2017 voraussichtlich folgende Betragswerte:

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen Rentenversicherung soll von aktuell 

€ 6.200,00/Monat auf € 6.350,00/Monat angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost soll von aktuell € 5.400,00/Monat auf € 5.700,00/Monat angehoben werden. Daraus ergeben sich Jahreswerte von € 76.200,00 (West) bzw. € 68.400,00 (Ost).

Versicherungspflichtgrenze, Bezugsgröße

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2017 auf € 4.800,00/Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze gilt für die alten als auch für die neuen Bundesländer. Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt € 2.975,00/Monat bzw. € 35.700,00/Jahr (Werte Ost: € 2.660,00/€ 31.920,00).

Stand: 27. Oktober 2016

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Mehrstetten und Umgebung (zB.: Laichingen, Ehingen, Münsingen). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Nützen Sie unser unverbindliches Erstgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

WETZEL + PARTNER Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.